Infos_WegErgotherapie_01
Die Verordnung von ergotherapeutischer Behandlung
Die ergotherapeutische Behandlung erfolgt auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept). Diese enthält die Diagnose (ICD-10 Code), die Leitsymptomatik, die durchzuführende Maßnahme und das Ziel, das erreicht werden soll. Auch Umfang und Frequenz der Behandlungen werden durch den behandelnden Arzt auf der Verordnung festgelegt. Im Rahmen der Erstverordnung geschieht stets eine ausführliche Erstbefundung durch den behandelnden Therapeuten, um zielorientiert und spezifisch das Störungs-, bzw. Erkrankungsbild zu behandeln.
Durch verschiedene Indikationsschlüssel, welche bestimmten Störungs- und Erkrankungsbildern zugeschrieben sind, legt sich die maximale Behandlungsanzahl fest. Wird diese Behandlungsanzahl überschritten, kann ein klärendes Gespräch mit dem Arzt oder  Krankenkassenmitarbeiter den Weg des "Langfristigen Heilmittelbedarfs" oder des "Besonderen Behandlungsbedarfs" bedingen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.heilmittelkatalog.de